Einjähriger Beifuß / Artemisia annua, Feinschnitt, bio-50g
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- 100 % naturbelassen – kontrolliert auf Reinheit und Qualität
- Frei von künstlichen Zusätzen, Aromen und Konservierungsstoffen
- Sorgfältig von Hand verarbeitet in unserer Berliner Kräutermanufaktur
- Ausgewählte Rohstoffe aus geprüften, vertrauenswürdigen Quellen
- Laboranalytisch geprüft auf Reinheit, Rückstände und Produktsicherheit
Artemisia annua (synonym: Artemisia annuae L.), 1A, Feinschnitt, aus kontrolliert biologischem Anbau
Bitte beachten Sie:
Einjähriger Beifuß, gemahlen finden Sie hier >
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der einjähriger Beifuß / Artemisia annuae in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist und wir Ihnen daher das Kraut leider nicht für die Zubereitung als Tee anbieten dürfen. Deswegen lesen Sie bitte folgenden Hinweis:
"Die Herbathek arbeitet seit 1995 mit kritischen und mündigen Verbrauchern zusammen, die sich gerne vorab selbst informieren, dem tragen wir bis heute Rechnung und sind stets bemüht, unseren Kunden Recherchemöglichkeiten, Buchbezugsquellen, traditionelles Heilwissen, Hausmittel und innovative Rezepte für Ernährung, Kosmetik und gesunde Lebensführung aufzuzeigen. Wir vertrauen darauf, dass unsere langjährigen Kunden begeisterte Kräuterkundler sind und den reichhaltigen Schatz traditioneller Kräuterkunde verantwortungsbewusst für sich und ihr Gesundheitsverhalten anwenden und dabei die vielfältigen, auch volksheilkundlichen, Informationen zu Kräutern selbstkritisch auswerten. Hierzu beraten wir gerne und sind bei der Sichtung Ihrer Eigenrecherche behilflich."
Der einjährige Beifuß zählt zu den ältesten Heilkräutern in Osteuropa und ist aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) bekannt. Sie gilt als die Königin unter den Pflanzen. Besonders in China ist der einjähriger Beifuß seit über 2000 Jahren bekannt und wird dort noch heute sehr oft als Heilpflanze verwendet. Auch in Europa erhält er immer größere Bedeutung.
Wir weisen hiermit noch einmal explizit daraufhin, daß es sich bei dem von uns verkauften einjährigen Beifuß sowie auch um die einjährige Beifuß Tinktur um kontrolliert biologischen Anbau handelt. Da wir die aber nicht als Lebensmittel verkaufen dürfen, dürfen wir auch das Bio Siegel nicht benutzen, denn dieses ist ausschließlich für Lebensmittel reserviert.
Mehr Informationen im Herbathek Blog
Hinweis: Kein Arzneimittel. Dieses Produkt dient nicht zur Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten. Aufgrund des natürlichen Thujongehalts wird von einer dauerhaften, dosisintensiven Anwendung abgeraten. Bei bestehenden Erkrankungen sowie während Schwangerschaft und Stillzeit wenden Sie sich bitte vor der Einnahme an einen Arzt oder Apotheker.
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der einjähriger Beifuß / Artemisia annuae in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist und wir Ihnen daher das Kraut leider nicht für die Zubereitung als Tee anbieten dürfen.
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1 Bewertung
3. Juni 2025 03:40
Super einfach bestellt und geliefert bekommen.Qualität 1 a
Easy zu bestellen,1 Woche nach Bezahlung nach Hause geliefert.Top Qualität,wie immer.