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- Artikel-Nr.: SENS027
- Hersteller: Sensatonics
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der einjähriger Beifuß / Artemisia annuae in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist und wir Ihnen daher das Kraut leider nicht für die Zubereitung als Tee anbieten dürfen. Das gilt demnach auch für alle aus dem Kraut hergestellte Produkte wie Tinkturen. Deswegen lesen Sie bitte folgenden Hinweis:
"Die Herbathek arbeitet seit 1995 mit kritischen und mündigen Verbrauchern zusammen, die sich gerne vorab selbst informieren, dem tragen wir bis heute Rechnung und sind stets bemüht, unseren Kunden Recherchemöglichkeiten, Buchbezugsquellen, traditionelles Heilwissen, Hausmittel und innovative Rezepte für Ernährung, Kosmetik und gesunde Lebensführung aufzuzeigen. Wir vertrauen darauf, dass unsere langjährigen Kunden begeisterte Kräuterkundler sind und den reichhaltigen Schatz traditioneller Kräuterkunde verantwortungsbewusst für sich und ihr Gesundheitsverhalten anwenden und dabei die vielfältigen, auch volksheilkundlichen, Informationen zu Kräutern selbstkritisch auswerten. Hierzu beraten wir gerne und sind bei der Sichtung Ihrer Eigenrecherche behilflich."
Wir weisen hiermit noch einmal explizit daraufhin, daß es sich bei dem von uns verkauften einjährigen Beifuß sowie auch um die einjährige Beifuß Tinktur um kontrolliert biologischen Anbau handelt. Da wir die aber nicht als Lebensmittel verkaufen dürfen, dürfen wir auch das Bio Siegel nicht benutzen, denn dieses ist ausschließlich für Lebensmittel reserviert.
Der einjährige Beifuß zählt zu den ältesten Heilkräutern in Osteuropa und ist aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) bekannt. Sie gilt als die Königin unter den Pflanzen. Besonders in China ist der einjähriger Beifuß seit über 2000 Jahren bekannt und wird dort noch heute sehr oft als Heilpflanze verwendet. Auch in Europa erhält er immer größere Bedeutung.